Was ist im Schadensfall einer Unfallversicherung zu beachten ?
Bei jedem Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen und der Versicherer
zu unterrichten. Der Versicherte hat den Anordnungen des Arztes folge zu leisten
und sein Möglichstes zur Minderung der Unfallfolgen beizutragen.
Die Unfallanzeige ist wahrheitsgemäß zu beantworten und angeforderte
Auskünfte sind unverzüglich zu erteilen.
Der Versicherte ist verpflichtet, sich von einem von der Versicherungsgesellschaft
bestimmten Arzt untersuchen zu lassen.
Ein Unfalltod ist innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzuzeigen.
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