Leistungen Unfallversicherung ?
Die Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt und
- soweit nichts anderes vereinbart - rund um die Uhr für Unfälle
im Beruf und in der Freizeit.
Die Unfallversicherung bietet Versicherunsschutz gegen die Folgen von Unfällen
wie Invalidität, vorrübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit,
Tod und Krankenhausaufenthalt.
Diese Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen; Sie werden durch die Leistung
einer Unfallversicherung behoben oder gemildert.
Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper
des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
erleidet.
Unfällen gleichgestellt sind:
Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und der
Wirbelsäule, die durch Kraftanstrengung des Versicherten hervorgerufen
wurden;
Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung
in den Körper gelangt ist.
In der Regel lassen sich folgende Leistungen über eine Unfallversicherung
absichern:
Invaliditätsleistung
Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung
der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so wird eine einmalige
Kapitalleistung erbracht (Ausnahme: Der Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr
vollendet. In diesen Fall wird eine Rentenzahlung erbracht). Die Höhe
der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem
Grad der Invalidität.
Todesfalleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch
auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis: Die Todesfalleistung
erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine
Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung
eine Vorauszahlung.)
Krankenhaustagegeld
Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer
Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt. (In
der Regel für maximal 2-3 Jahre)
Genesungsgeld
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für
die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet;
jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt.
Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
(Hinweis: Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld
abgeschlossen werden.)
Krankentagegeld
Wird der Versicherte aufgrund eines Unfalles krank geschrieben, so wird für
diese Dauer längstens allerdings für ein ein Jahr, das vereinbarte
Krankentagegeld bezahlt.
kosmetische Operationen
Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt,
daß sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so
werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme erstattet.(Hinweis: Die Behandlung muß bei Erwachsenen
innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur
Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen).
Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung
von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht.
Besteht nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr
als 50 % so wird die volle Übergangsleistung erbracht.
Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren
Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc.
Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht.
Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang bezahlt.
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