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Was ist beim Abschluß einer privaten
Rentenversicherung zu beachten ?
Bei der privaten Rentenversicherung gibt es eine garantierte Aufnahme, wenn
keine Zusatzversicherungen (z.B. BUZ) eingeschlossen werden, da die sonst bei
Lebensversicherungen üblichen Gesundheitsfragen entfallen.
Es kann daher zu keinen Risikozuschlägen oder Ablehnungen aufgrund des
Gesundheitszustandes kommen.
Die private Rentenversicherung bietet daher für alle Personen die aufgrund
des Gesundheitszustandes für eine normale Annahme in der Kapitallebensversicherung
nicht in Betracht kommen die beste Alternative.
Für den Fall, daß der Versicherte das Rentenbeginnalter (z. B.
65. Lebensjahr) nicht erlebt, kann eine sogenannte Beitragsrückgewähr
in den Vertrag eingeschlossen werden, so daß die eingezahlten Beiträge
nicht verloren gehen sondern an die Erben ausgezahlt werden.
In der Regel erhalten Sie die vereinbarte Rente lebenslang.
Für den Fall, daß der Bezug der Rente nur von kurzer Dauer ist
(Rentenbeginn mit 65 Jahren, Ableben mit 67 Jahren), und so die jahrelang vorfinanzierte
Zusatzrente nur wenige Jahre durch den Versicherer erbracht werden muß,
kann hier mit einer sogenannten Rentengarantie gegengesteuert werden.
Die Rentengarantiezeit stellt eine sogenannte Mindestlaufzeit für die
Rentenzahlung dar.
Falls der Rentenbezieher während der Garantiezeit versterben sollten,
bekommen seine Erben für die restliche Dauer der Garantiezeit die vereinbarte
Rente in unveränderter Höhe weiterbezahlt.
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Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006
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