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Telefonsex ::: Anfrufer müssen nicht bezahlen

 

Anrufer müssen Gebühren für Telefonsexgespräche nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart nicht bezahlen. Das Gericht entschied, daß Telekom-Kunden nicht verpflichtet sind, die auf ihrer Telefonrechnung aufgeführten Gebühren für Gespräche mit Sexanbietern zu begleichen
. Die Richter beriefen sich auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), der Verträge mit Anbietern von Telefonsex im vergangenen Jahr grundsätzlich als sittenwidrig und nichtig erklärt hatte. Da die Telekom als "Inkassostelle" eines solchen Anbieters auftrete, könne der Kunde die Zahlung der betreffenden Rechnungsbeträge verweigern, entschied das OLG.

Der Telekom drohen damit Verluste in Millionenhöhe. Das Unternehmen prüft derzeit, ob nicht doch noch Rechtsmittel gegen die Stuttgarter Entscheidung eingelegt werden könnten.

Im vorliegenden Fall hatte die Deutsche Telekom einen Kunden auf die Zahlung von mehr als 26 000 Mark verklagt. Nach dem Urteil hat der Ex-Monopolist jedoch "keinen Anspruch auf Telefongebühren, soweit es sich bei der angewählten Verbindung um ein sogenanntes Telefonsex-Gespräch handelt". Die Telekom könne sich auch nicht darauf berufen, daß sie nur ein sogenanntes untergeordnetes Hilfsgeschäft für den Sexanbieter ausführe, indem sie die Zahlung der Rechnung verlange. Denn die Telefongesellschaft teile sich mit dem Anbieter das Gebührenaufkommen für die Servicenummer und sei im konkreten Fall mit 50 bis 60 Pfennig pro Minute beteiligt gewesen.


Oberlandesgericht Stuttgart, 9 U 252/98


 

 

 

 

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