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Wie lange sind meine Kinder im Rechtsschutzversicherung `s Vertrag
mitversichert ?
Im Familien-Tarif sind Kinder automatisch mitversichert. Versicherungsschutz
besteht für die minderjährigen Kinder und die unverheirateten volljährigen
Kinder bis zur Vollendung der ersten Ausbildung. Das heißt bis die Kinder Ihr
eigens Einkommen verdienen.
Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern des
Versicherungsnehmers auch Kinder, die für ehelich erklärt wurden,
Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die dauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers
leben, Kinder des Lebenspartners des Versicherungsnehmers gem. § 15 (2)
ARB 2004.
Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr zutreffen, endet auch die Mitversicherung.
Dann ist ein eigener Rechtsschutzvertrag erforderlich.
Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006 |