Wohnung und Grundstück Rechtsschutzversicherung


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Wohnung und Grundstück Rechtsschutzversicherung - FAQ - Mitversicherung Kinder

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Wie lange sind meine Kinder im Rechtsschutzversicherung `s Vertrag mitversichert ?

Im Familien-Tarif sind Kinder automatisch mitversichert. Versicherungsschutz besteht für die minderjährigen Kinder und die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung der ersten Ausbildung. Das heißt bis die Kinder Ihr eigens Einkommen verdienen.

Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern des Versicherungsnehmers auch Kinder, die für ehelich erklärt wurden, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die dauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, Kinder des Lebenspartners des Versicherungsnehmers gem. § 15 (2) ARB 2004.

Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr zutreffen, endet auch die Mitversicherung. Dann ist ein eigener Rechtsschutzvertrag erforderlich.

 

 

 

Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006
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