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Aussichtslose Prozesse
Lehnt die Versicherung den Rechtsschutz ab, weil die Wahrnehmung der rechtlichen
Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, gibt es je nach den
Versicherungs- bedingungen zwei unterschiedliche Möglichkeiten:
a) Stichentscheid
b) Schiedsverfahren
Achten Sie beim Abschluß darauf, daß der Stichentscheid Grundlage
der Bedingungen ist.
Beim Stichentscheid reicht es, wenn Ihr Anwalt darlegt, daß die Klage
aussichtsreich ist. Das Schiedsverfahren ist kompliziert und kann am Ende auch
dazu führen, daß die Kosten der möglichen Gerichtsentscheidung
vom Versicherungsnehmer zu tragen sind.
Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006 |