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Welche Leistungen sind in der Rechtsschutzversicherung versichert?

Der Versicherungsschutz z.B umfasst:

Schadensersatz-Rechtsschutz:


Dieser fordert Ihre Ansprüche auf Schadenersatz ein, wehrt aber keine Schadensersatzansprüche ab. Das übernimmt die Privathaftpflicht-Versicherung. Der Schaden kann materieller (Reparaturkosten, Verdienstausfall, Arztkosten u.ä.) oder ideeller Natur (Ehrverletzung, Schmerzensgeld u.ä.) sein.

Arbeitsrechtsschutz:


Bei außergerichtlichen und gerichtlichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen verhilft Ihnen der Arbeits-Rechtsschutz zu Ihrem Recht. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.

Rechtsschutz im Disziplinars- und Standes-Rechtsschutz:


Hierbei handelt es sich um eine spezielle Rechtsschutzform für die Verteidigung wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinar- oder Standesrecht.

Strafrechtsschutz:


Diese Form des Rechtsschutzes vertritt Sie, wenn Sie gegen eine strafrechtliche Vorschrift verstoßen haben. Für Steuerstraftaten besteht aber kein Rechtsschutz, weil diese unter den allgemein geltenden sog. Vorsatz-Ausschluss fallen. Dies gilt für Steuer-Ordnungswidrigkeiten allerdings nur begrenzt.

Der allgemeine Straf-Rechtsschutz umfasst Strafvollstreckungsmaßnahmen jeder Art. Das sind:
Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und Zahlungserleichterungsverfahren, soweit der Versicherte nicht lediglich mit einer Geldstrafe oder -buße unter 250,- bestraft wurde.

Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz


Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz vertritt Sie beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit. Wenn bestands- oder rechtskräftig festgestellt wird, dass sie als Versicherter die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen haben, sind Sie verpflichtet, der Versicherung die Kosten zu erstatten. Dies betrifft alle Kosten die diese für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht:


Versichert sind die Kosten einer Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Anwalt z.B. bezüglich Erbschaft, Sorgerecht, Unterhalt oder Vormundschaft.

Die Kosten werden nur dann erstattet, wenn die Beratung nicht zu einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit führt.

Beispiel: Die Überprüfung eines Testaments führt zur Testamentsanfechtung.

 

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