Rechtsschutzversicherung Lexikon

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[A]
ARB Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung
Abgabenrecht
Ablehnung des Rechtsschutzes
Abmeldung des Fahrzeuges
Abtretung
Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Allgemeiner Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Anhänger
Anstellungsverhältnis
Antragsbindefrist
Arbeitnehmer
Arbeits-Rechtsschutz
Arbeitsgerichts-Prozess
Arbeitsmaschinen
Arbeitsrecht
Arbeitsverhältnis
Aufhebung des Versicherungsvertrages
Auftrag
Auslandsschaden

[B]
Baugesetzbuch
Baurisiko
Beamter
Bedingungsanpassung
Beendigung des Rechtschutz -Vertrages
Beginn des Rechtsschutzes
Beherbergungsvertrag
Behörde
Beitrag = Prämie
Beitragsanpassungsklausel (BAK)
Beitragsrückvergütung
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Beratungshilfe
Berechtigter Fahrer
Berufs-Rechtsschutz
Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
Berufsgenossenschaft
Berufung
Beschäftigte
Besitz
Bestandskraft
Betriebserlaubnis des Fahrzeuges
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV)
Bußgeld
Bußgeldkatalog
Bußgeldverfahren
Bürgschaftsvertrag


[D]
Darlehen
Daten-Rechtsschutz
Deckungsklage
Deckungssumme
Deckungszusage
Dienst - und Versorgungsrecht
Dienstverhältnis, öffentlich-rechtliches
Dienstvertrag
Dingliches Recht
Direktanspruch
Disziplinar - und Standes-Rechtsschutz
Disziplinarrecht
Doppelversicherung
Dritte Personen

[E]
Ehescheidung
Eigentum
Einheitsvertrag
Einstellung des Verfahrens
Einstweilige Verfügung
Eintrittspflicht
Enteignung
Entgelt, leistungsbezogenes
Entschädigungsanspruch, öffentlich-rechtlicher
Entzug der Fahrerlaubnis
Erbrecht
Erfolgsaussichten
Erfüllungsleistung
Ermittlungsverfahren
Erstbeitrag
Erwerb eines Fahrzeuges

[F]
Fahrer
Fahrer-Rechtsschutz
Fahrerflucht
Fahrerlaubnis
Fahrgast
Fahrlässigkeit
Fahrschule
Fahrtenbuch
Fahrverbot
Fahrzeug-Rechtsschutz
Fahrzeuge
Familien-, Verkehrs- und Berufs-Rechtsschutz (FVB - RS)
Familien-Rechtsschutz
Familienrecht
Finanzierungsvertrag
Firma
Firmen-Rechtsschutz
Flurbereinigung
Folgebeitrag
Folgefahrzeug
Frachtvertrag
Freiheitsstrafe
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Fußgänger-Rechtsschutz
Fälligkeit
Führerschein
Führerschein - Rechtsschutz

[G]
Garage
Gebrauch, vorübergehender
Gefahr
Geldbuße
Geldstrafe
Geltungsbereich
Genetischer Schaden
Gerichtlich
Gerichtskosten
Gerichtsstand
Gerichtsvollzieherkosten
Gesamtumsatz
Geschäftsführer
Gewerbe
Gewerbetreibender
Gewerbliche Nutzung
Gleichartige Fahrzeuge
Gnadenverfahren
Gutachter

[H]
Haftkosten
Halter eines Fahrzeuges
Handelsgesellschaften
Handelsvertreter
Handelsvertreterrecht
Handelsvertretervertrag
Hausbedienstete
Heimarbeiter
Honorarvereinbarung

[I]
Inlandsschaden
Insasse
Instanz

[J]
Jagdpachtvertrag
Jahresbruttomiete

[K]
Kaufvertrag
Kaution
Kinder
Klausel
Korrespondenzanwalt
Kosten
Kostenfestsetzung
Kraftfahrzeug-Gewerbe-Rechtsschutz
Kriegsereignisse und feindselige Handlungen
Kulanz
Kündigung

[L]
Ladung (in Fahrzeug)
Ladung (zum Termin)
Landwirtschafts- und Verkehrs- Rechtsschutz (LuV)
Leasing - Vertrag
Lebenspartner, nicht ehelicher
Leibrente
Leiharbeiter
Leistungsart
Leistungspflicht
Leistungsumfang
Luftfahrt-Rechtsschutz

[M]
Mahnbescheid
Mietvertrag
Minderjährige
Mitarbeiter
Mitversicherte Personen

[N]
Nachbarrecht
Nachtrag
Nebenklage
Nichtselbstständige
Nuklearschaden
Nutzfahrzeuge
Nutzungsberechtigter

[O]
Obliegenheiten
Oeffentliches Recht
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz


[R]
Rauschtat
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskosten
Rechtskraft
Rechtsmittel
Rechtsschutz im Vertrags - und Sachenrecht
Rechtsschutz-Versicherung
Rechtsschutzfall
Rechtsschutzzusage
Rechtsstellung dritter Personen
Reisekosten
Reiseveranstaltungsvertrag
Rentner
Revision
Risiko
Risikoausschluss
Rückzahlung von Versicherungsleistungen

[S]
Sachverständiger
Saisonarbeiter
Schaden
Schadenanzeige
Schadenersatz-Rechtsschutz
Schadenersatzanspruch
Schadenhäufigkeit
Schadenmeldung
Schadenquote
Schadenrückstellung
Schifffahrt-Rechtsschutz
Schlichtungsverfahren
Schmerzensgeld
Selbstbeteiligung
Selbstständige Tätigkeit
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
Sportgerichtsbarkeit
Spätschaden
Standesrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Straf-Rechtsschutz
Strafkaution
Strafprozess
Strafrecht
Straftat
Streitwert

[T]
Tarif
Trunkenheit am Steuer

[U]
Uebertragung
Umwandlung des Rechtschutzvertrages
Unerwünschtes Risiko
Unterversicherung

[V]
Vereins - Rechtsschutz
Vergütung, gesetzliche
Verjährung
Verkehrs - Rechtsschutz
Verkehrs - Rechtsschutz im Vertrags - und Sachenrecht
Verkehrs - Schadenersatz - Rechtsschutz
Verkehrs - Straf - Rechtsschutz
Verkehrs - Verwaltungs - Rechtsschutz
Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Verkehrsunfallflucht
Verkehrszentralregister
Versicherungsanspruch
Versicherungsantrag
Versicherungsfall
Versicherungsnehmer (VN)
Versicherungsschein (Versicherungspolice)
Versicherungssteuer
Versicherungssumme
Versicherungsvertrag
Verteidigung
Vertrag
Vertrags - Rechtsschutz
Vertragsabschluss
Vertragsdauer
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (Verkehrs-Verwaltungs-Rechtschutz)
Verwaltungsrecht
Vorsatz
Vorvertraglich

[W]
Wartezeit
Widerruf
Widerspruch
Wohnungs- und Grundstücks- Rechtschutz


[Z]
Zivilprozess
Zwangsvollstreckung



 
Vertrag - Lexikon bei Makler24

Vertrag


Jede Vereinbarung (auch mündlich) zwischen zwei oder auch mehreren Partnern,
durch die sich zumindest ein Partner verpflichtet, eine Leistung (Handeln oder
Unterlassen) zu erbringen. Dient dem Austausch von Gütern und Leistungen im
Privat- und Geschäftsleben.

Hauptformen:
· Auftrag. Liegt vor, wenn der Beauftragte eine ihm vom Auftraggeber übertragene Tätigkeit unentgeltlich ausführt (z.B. Beaufsichtigung einer Wohnung während Abwesenheit des Wohnungsinhabers).

· Beherbergungsvertrag. Liegt vor, wenn ein Vertragspartner sich zur Unterbringung einer Person sowie den damit verbundenen Dienstleistungen und die untergebrachte Person sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Hierzu gehören auch Verträge zur Unterbringung im Altenheim.

· Darlehen. Liegt vor, wenn sich Darlehensnehmer bei Erhalt eines Geldbetrages gegenüber dem Darlehensgeber verpflichtet, diesen Geldbetrag vereinbarungsgemäß zurückzuzahlen.

· Dienstvertrag. Liegt vor, wenn ein Vertragspartner sich zur Leistung von Diensten und der andere zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (typisches Beispiel ist der Arbeitsvertrag, aber auch Vertrag mit Arzt, Rechtsanwalt, Kindergarten u.ä.)

· Finanzierungsvertrag = für einen bestimmten Zweck vereinbartes Darlehen.

· Frachtvertrag. Liegt vor, wenn jemand (Frachtführer) gewerbsmäßig Güter anderer Personen gegen Entgelt befördert. Häufig wird hierfür auch die Bezeichnung "Speditions-Vertrag" verwendet, obwohl Spediteur nach Gesetz nur die Aufgabe hat, den Abschluss des Frachtvertrages im eigenen Namen auf Kosten des Versenders zu besorgen.

· Handelsvertretervertrag. Liegt vor, wenn ein selbstständiger Gewerbetreibender mit einem oder mehreren Unternehmern vereinbart, für diese Geschäfte zu vermitteln oder in deren Namen abzuschließen.

· Kauf. Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer Eigentum an dem verkauften Gegenstand zu verschaffen, während der Käufer den vereinbarten Kaufpreis zahlen muss. Durch Abschluss des Kaufvertrages, z.B. über ein Fernsehgerät, ist Käufer, auch wenn er Kaufpreis bezahlt hat, noch nicht Eigentümer des Gerätes geworden; das Eigentum wird ihm erst durch Übergabe, z.B. Lieferung des Gerätes, verschafft.

· Kommissionsvertrag. Liegt vor, wenn jemand (Kommissionär) für Rechnung eines anderen (Kommittent) gewerbsmäßig im eigenen Namen Kaufverträge abschließt.

· Leasing-Vertrag. Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer die Nutzung an einer Sache (z.B. Gebäude, Fahrzeug, Maschine) gegen Entgelt. Unterscheidet sich von Miete (siehe dort) dadurch, dass das Risiko der unverschuldeten Beschädigung und des Verlustes vom Leasingnehmer zu tragen ist.

· Leibrente. Liegt vor, wenn Schuldner seine Schuld bis zum Lebensende des Gläubigers in mit diesem vereinbarten Raten abzahlt (besonders häufig bei Grundstückskaufverträgen).

· Leihe. Verleiher ist verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch des verliehenen Gegenstandes unentgeltlich zu gestatten.

· Maklervertrag. Makler vermittelt den Abschluss von Verträgen (z.B. über Grundstücke, Wohn- und Geschäftsräume, Finanzierung) und erhält bei Zustandekommen des Vertrages den Maklerlohn.

· Miete. Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch des vermieteten Gegenstandes zu gestatten, während der Mieter den vereinbarten Mietzins zahlen muss.

· Pacht. Verpächter ist verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstandes (vornehmlich Grundstücke, Jagd oder mit Inventar ausgestattete Geschäftsräume) zu gestatten und ihm sämtliche Erträge aus der Nutzung des Gegenstandes zu überlassen. Der Pächter muss dafür den vereinbarten Pachtzins zahlen.

· Reiseveranstaltungsvertrag. Liegt vor, wenn ein Vertragspartner sich zur Beförderung und zeitlich begrenzter Unterbringung anderer Personen gegen Entgelt verpflichtet. Vertrag wird häufig mit zusätzlichen Dienstleistungen wie Besichtigung, Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen gekoppelt.

· Schenkung. Liegt vor, wenn Schenker dem Beschenkten eine unentgeltliche Zuwendung zukommen lässt.

· Speditionsvertrag. Siehe unter Frachtvertrag.

· Tausch. Beide Vertragspartner sind verpflichtet, sich gegenseitig Eigentum an den zum Tausch bestimmten Gegenständen zu verschaffen.

· Versicherungsvertrag. Verpflichtet den Versicherer, eine in ihrem Umfang aus dem Einzelvertrag ersichtliche Gefahr zu tragen und nach Eintritt eines Versicherungsfalles die zugesagten Leistungen zu erbringen. Als Gegenleistung zahlt der Versicherte den Beitrag.

· Verwahrung. Verwahrer verpflichtet sich, eine ihm übergebene Sache entgeltlich oder unentgeltlich aufzubewahren (z.B. Autoabstellung auf bewachtem Parkplatz, Unterbringung eines Tieres zur Pflege).

· Wechselbegebungsvertrag. Liegt vor, wenn Schuldner an Stelle des geschuldeten Geldbetrages einen Wechsel in Zahlung gibt.

· Werkvertrag. Liegt vor, wenn sich ein Vertragspartner zur Herstellung oder Änderung eines Gegenstandes verpflichtet, während der andere Partner die vereinbarte Vergütung zahlen muss (z.B. Anfertigung eines Anzuges, Reparatur eines Autos).

 

 

 

 

 

 

 

 

01.04.2005