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Versicherungsantrag
Zumeist auf Vordrucken des Versicherers gestellter Antrag des Versicherungsnehmers
auf Abschluss eines Versicherungsvertrages. Zur Wirksamkeit des Versicherungsvertrages
muss dieser Antrag vom Versicherer innerhalb der Antragsbindefrist angenommen
werden.
Für den Zeitraum zwischen Antragstellung und Wirksamkeit des Versicherungsvertrages
kann vorläufige Deckung gewährt werden. Als Versicherungsanträge
gelten auch Antragskarten und Coupons. Versicherungsanträge müssen
zur Vermeidung von durch Rückfragen eintretenden Zeitverzögerungen
komplett ausgefüllt und ohne Zusätze an die Direktion gesandt werden.
Zusätzliche Hinweise sind dem Antrag auf gesondertem Blatt beizufügen.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle Tatsachen anzugeben, die
auf deren Entschluss, den Rechtschutz-Vertrag überhaupt oder zu dem beantragten
Inhalt abzuschließen, Einfluss haben können. Geschieht dies nicht,
kann der Versicherer den Rechtschutz-Vertrag rückwirkend, d.h. ab Vertragsabschluss,
aufheben.
01.04.2005
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