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Unerwünschtes Risiko
Auch unerwünschtes (bzw. ungünstiges) Wagnis genannt. Das jeweilige
Risiko ist aus der Sicht des Versicherers unerwünscht. Die Voraussetzungen
liegen z.B. für Personen vor, die schon einmal einen Versicherungsbetrug
begangen haben oder deren Rechtschutzvertrag wegen schlechten Schadenverlaufes
gekündigt wurde.
Anträge auf Rechtsschutz für unerwünschte Risiken werden üblicherweise
unter Zugrundelegung einer im Interesse der Versichertengemeinschaft liegenden
Annahmepolitik vom Versicherer nicht angenommen.
01.04.2005
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