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Strafprozess
Verfahren zur Verwirklichung eines Strafanspruches des Staates gegen einen
Bürger, der eine Straftat begangen hat. Es wird von der Staatsanwaltschaft
(in Ausnahmefällen auch vom Privatkläger) geführt. Hierzu
gehört das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, mit dessen
Einleitung der Betroffene zum Beschuldigten wird und das mit Einstellung
des Verfahrens oder Anklage endet.
01.04.2005
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