| Spätschäden - Lexikon bei Makler24 |

Spätschaden
Versicherungsfall, welcher der Versicherung frühestens in dem Kalenderjahr
gemeldet wird, das auf den Schadeneintritt folgt. Kommt besonders häufig
in den Leistungsarten vor, in denen Rechtsschutz nur für gerichtliche
Auseinandersetzungen besteht. Hier liegt das Ereignis, das Anlass zu der Auseinandersetzung
gibt, häufig lange Zeit vor der Klageerhebung. Die Schadenmeldung erfolgt
deshalb zwangsläufig erheblich später als der Versicherungsfall eingetreten
ist.
01.04.2005
|