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Nutzungsberechtigter
Die üblichste Form der Nutzungsberechtigung eines Grundstückes, Gebäudes
oder Gebäudeteiles ist der Miet- und der Pachtvertrag. Daneben gibt es
aber auch sog. dingliche Nutzungsberechtigungsverhältnisse wie Nießbrauch
und persönliche Dienstbarkeiten, die im Grundbuch eingetragen werden.
01.04.2005
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