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Minderjährige
Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland sind bis zum Tage der
Vollendung ihres 18. Lebensjahres minderjährig. Rechtsschutz-Verträge
mit Minderjährigen sind unwirksam. Zwei Ausnahmen: der gesetzliche Vertreter
hat ausdrücklich zugestimmt oder der Beitrag wird aus Mitteln bezahlt,
die dem Minderjährigen zur freien Verfügung stehen. Aber auch wirksame
Rechtsschutz-Verträge mit Minderjährigen dürfen nur ein Jahr
abgeschlossen werden.
Minderjährige sind im Privat- und Berufs-Rechtsschutz ihrer Eltern mitversichert.
01.04.2005
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