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Leistungspflicht
Ihre Versicherung ist zur Leistung, d.h. zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen
Interessen verpflichtet. Dabei müssen folgende, vom zuständigen
Schadenbüro zu überprüfende Voraussetzungen vorliegen:
Formell:
a) Bestehen eines Rechtsschutz-Vertrages,
b) Versicherungsschutz für das betroffene Risiko,
c) fristgerechte Beitragszahlung des Versicherungsnehmers
Materiell:
a) Der in der Schadenmeldung geschilderte Sachverhalt muss einer Leistungsart
zugeordnet werden können;
b) Der Zeitpunkt des Rechtsschutz-Falles muss in die Laufzeit des Rechtsschutz-Vertrages
fallen
Beachten Sie in diesem Zusammenhang: die Wartezeit
c) Die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen muss im örtlichen Geltungsbereich
erfolgen;
d) Ein Risikoausschluss darf nicht vorliegen;
e) Sie müssen Ihre Obliegenheiten erfüllt haben;
f) Die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen müssen ausreichende Erfolgsaussichten
haben - und der voraussichtliche Kostenaufwand darf nicht in einem groben Missverhältnis
zum angestrebten Erfolg stehen.
01.04.2005
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