Kriegsereignisse feindselige Handlungen - Lexikon
bei Makler24
Kriegsereignisse und feindselige Handlungen
Jeder Krieg im völkerrechtlichen Sinne und alle Gewaltzustände -
die kriegsähnlich sind - wie Bürgerkriege. Sie gelten in der Rechtsschutzversicherung
als Standardausschlüsse.