| Inlandschaden - Lexikon bei Makler24 |

Inlandsschaden
Liegt vor, wenn Wahrnehmung rechtlicher Interessen innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland erfolgt, auch wenn Ausländer beteiligt sind.
Beispiel: Alle Rechtsstreitigkeiten, die in Deutschland ausgetragen werden.
Gegenbeispiel: Sie müssen in Belgien vor Gericht, weil Sie dort einen
Verkehrsunfall verursacht haben.
01.04.2005
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