| Honorarvereinbarung - Lexikon bei Makler24 |

Honorarvereinbarung
Die Gebührenordnung für Rechtsanwälte sieht in erster Linie
eine gesetzliche Vergütung vor. Sie lässt aber auch zu, dass das
Honorar zwischen Rechtsanwalt und Mandant frei vereinbart wird. Honorar auf
Grund einer solchen Vereinbarung trägt der Versicherer nur in der Höhe,
die dem Rechtsanwalt ohne Honorarvereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften
zugestanden hätte.
01.04.2005
|