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Halter eines Fahrzeuges
Wenn Sie Fahrzeughalter sind, haben Sie die ständige Verfügungsgewalt über
das Fahrzeug und haben dieses für eigene Rechnung im Gebrauch. Eigentumsrecht
und polizeiliche Zulassung auf Ihren Namen sind allerdings nicht zwingende
Voraussetzungen. Rechtsschutz wird dem Halter eines Fahrzeuges im Rahmen des
Verkehrs-Rechtsschutzes gewährt.
01.04.2005
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