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Geldstrafe
Mildeste Form der Kriminalstrafe. Wird nach Tagessätzen (zwischen 5 und
360) berechnet. Höhe des Tagessatzes richtet sich nach persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Sie beläuft sich üblicherweise
auf das tägliche Durchschnittsnettoeinkommen, jedoch mindestens 1,- € und
höchstens 5.000 €.
01.04.2005
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