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Gefahr
Versicherungstechnischer Ausdruck für die Möglichkeit, im Versicherungsfall
materielle Verluste tragen zu müssen. Diese Gefahr übernimmt der
Versicherer entsprechend seinem im Versicherungsvertrag gegebenen Leistungsversprechen.
Erhöhung der Gefahr entsteht durch einen nach Vertragsabschluss eingetretenen
Umstand, durch den ein Rechtsschutzfall wahrscheinlicher oder der Umfang der
zu erbringenden Leistung durch die Versicherung eventuell größer
wird. Beispiele: höhere Lohnsumme, größere Anzahl der Mitversicherten,
höhere Pacht, größere landwirtschaftlich genutzte Fläche
u.a.
Weitere Beispiele zum Vergleich: Im Verkehrs-Rechtsschutz tritt ein Lkw mit über
4 t Nutzlast an die Stelle eines kleineren Lkw. Aber nicht: Ein Kombi-Wagen
tritt an Stelle eines Pkws, weil nach Tarif der gleiche Beitrag.
In einer Kfz-Reparaturwerkstatt erhöht sich die Beschäftigtenzahl
von 9 auf 11.
Sie sind verpflichtet, bei einer Gefahrerhöhung die zur Berechnung des
erhöhten Beitrages erforderlichen Angaben Ihrer Versicherung mitzuteilen.
Und zwar innerhalb eines Monats nach Aufforderung. Sonst kann die Versicherung
die Leistung kürzen bzw. bei Unterlassung der Meldung eines zusätzlichen
Fahrzeuges die Leistung für das nicht gemeldete Fahrzeug ablehnen. Davon
abgesehen steht der Versicherung der Tarifbeitrag für das erhöhte
Risiko ab Eintritt der höheren Gefahr zu.
01.04.2005
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