Amtliche Bescheinigung über das Bestehen der Fahrerlaubnis. Muss beim
Führen von Kraftfahrzeugen stets mitgeführt werden. Bei Verstößen
(z.B. Vergessen oder Verlegen des Führerscheins) wird Rechtsschutz im
Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutzes gewährt.