Im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes erstreckt sich der Rechtsschutz auch
auf Ihre Teilnahme am öffentlichen Verkehr: als Fahrgast aller nicht
versicherten Fahrzeuge einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel.
Der Rechtschutz beginnt mit dem Einsteigen und endet mit dem Verlassen des
Fahrzeuges.