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Ermittlungsverfahren
Ist dem Straf- und Bußgeldverfahren vorgeschaltet: Dabei wird festgestellt,
ob gegen einen Betroffenen behördlich vorzugehen ist. Die Ermittlungen
werden von der Staatsanwaltschaft bzw. Polizei geführt, die auch das Ermittlungsverfahren
einleiten.
01.04.2005
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