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Erbrecht
Das Erbrecht regelt sämtliche Rechtsvorschriften über die Erbfolge
und den Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben. Dafür
gibt es nur Beratungs-Rechtsschutz im Privat-Rechtsschutz. Dazu zählen
Bestimmungen über Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, über Testament,
Vermächtnis, Pflichtteil, Erbschein. Das Erbschaftssteuerrecht ist nicht
Teil des Erbrechts; hierfür besteht Rechtschutz im Steuer-Rechtsschutz
vor Gerichten.
01.04.2005
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