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Einstweilige Verfügung
Gerichtliche Maßnahme, die einen Rechtsanspruch sichern soll, wenn dessen
Verwirklichung vereitelt oder erschwert zu werden droht.
Beispiel: Bei Ausschachtungsarbeiten im Tunnelbau droht ein benachbartes Gebäude
einzustürzen. Wenn der befürchtete Einsturz tatsächlich eintritt,
kann die Ursache (der Tunnelbau) nicht mehr oder nur noch schwer nachgewiesen
werden. Dann ergeht eine einstweilige Verfügung.
01.04.2005
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