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Ehescheidung
Gehört wie das gesamte Eherecht zum Familienrecht.
Familienrecht
Für das Familienrecht, das sämtliche Rechtsvorschriften über
die Rechtsverhältnisse der durch Ehe oder Verwandtschaft verbundenen Personen
zum Inhalt hat, gibt es nur Beratungs-Rechtschutz. Familienrecht regelt z.B.
Eheschließung, Ehescheidung, eheliches Güterrecht, Unterhaltspflicht,
Recht des nicht ehelichen Kindes.
01.04.2005
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