| Disziplinar und Standesrechtsschutz - Lexikon
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Disziplinar - und Standes-Rechtsschutz
Ist eine spezielle Rechtschutz-Form für die Verteidigung in Verfahren
wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinar- oder Standesrecht. Das Standesrecht
gilt für Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
Architekten, Lotsen, einzelne Handwerkerinnungen, u.a. Es tritt ein, wenn die
Spezialbestimmungen, die für diese gelten, verletzt werden:
01.04.2005
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