| Direktanspruch - Lexikon bei Makler24 |

Direktanspruch
Kurzbezeichnung für die gesetzliche Möglichkeit, Schadenersatzansprüche
auf Grund eines Verkehrsunfalls direkt gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung
des Schädigers - und nicht nur gegen den Schädiger selbst - geltend
zu machen und einzuklagen.
01.04.2005
|