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Deckungsklage
Deckungsklage kann der Versicherte gegen die Versicherung anstreben, indem
er einen Versicherungsanspruch geltend macht. Für Deckungsklagen gegen
eine andere als die eigene Versicherung wird im Rahmen des Vertrags- und
Sachenrechts Rechtsschutz gewährt.
01.04.2005
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