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Anhänger
Fahrzeuge, die von Motorfahrzeugen mitgeführt werden - also auch Wohnwagen
und Auflieger müssen Sie im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes nach spezieller
Tarifposition versichern.
Auf Gegenstände im Anhänger, insbesondere Ladung, erstreckt sich
der Rechtsschutz nicht.
Nicht als Anhänger im Sinne der ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen)
gelten nicht zulassungspflichtige Anhänger und Container, Arbeitsmaschinen,
landwirtschaftliche Geräte u.ä. Diese werden vom Berufs-Rechtsschutz
abgedeckt.
01.04.2005
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