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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (Verkehrs-Verwaltungs-Rechtschutz)
Eintrittspflicht besteht für sämtliche die Fahrerlaubnis (Einschränkung,
Entzug, Wiedererlangung) betreffenden Verfahren vor den Verwaltungsbehörden
und den Verwaltungsgerichten.
Wird das Verfahren wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiedererlangung
der Fahrerlaubnis vor Strafgerichten durchgeführt, besteht Rechtschutz
im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtschutz.
01.04.2005
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