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Standesrecht
Sonderrecht mit strafrechtsähnlichem Charakter für bestimmte Berufszweige.
Rechtsschutz wird im Rahmen des Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzs gewährt:
z.B. für Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
Architekten, Lotsen, einzelne Handwerkerinnungen. Das Standesrecht ahndet Verletzungen
der für diese Berufe geltenden Spezialbestimmungen, etwa mit Verwarnung,
Geldstrafen, Berufsverbot.
01.04.2005
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