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Sozialgerichts-Rechtsschutz
Deckung besteht für gerichtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der
Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosenversicherung
und Ersatzkasse), der Arbeitsvermittlung, der Kriegsopferversorgung, des Kindergeldgesetzes,
des Mutterschutzgesetzes, des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte,
des Kassenarztrechtes, des Arbeitsförderungsgesetzes.
Zu den sozialgerichtlichen Streitigkeiten gehört übrigens auch die
Geltendmachung von Ansprüchen auf berufliche Fortbildung und Umschulung,
wie Auseinandersetzungen über Schlechtwettergeld, Konkursausfallgeld und
solche des Arbeitgebers über den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
Die sozialgerichtliche Nachprüfung von Bußgeldbescheiden der Berufsgenossenschaften
wird ebenfalls vom Sozialgerichts-Rechtsschutz erfasst. Die Sozialgerichtsbarkeit
gibt es als spezielle Gerichtsbarkeit für die genannten Auseinandersetzungen
ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland.
Sozialgerichts-Rechtschutz ist Bestandteil des Berufs-Rechtsschutz.
01.04.2005
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