Spezialform des Verkehrs-Rechtsschutzes. Die amtliche Bescheinigung über
die Berechtigung zum Führen des Schiffes ist mit dem Führerschein
für Motorfahrzeuge zu Lande vergleichbar. Ein evtl. vereinbarter Ausschluss
des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht muss im Versicherungsschein
ausdrücklich vermerkt werden.