| Schadenersatz Rechtsschutz - Lexikon bei Makler24 |

Schadenersatzanspruch
Jeder, der einen Schaden erlitten hat, hat einen auf Gesetz oder Vertrag beruhenden
Anspruch auf Ersatz. Dies können Personen-, Sach-, Vermögensschäden
sein. Schadenersatz erhalten Sie vom Schädiger und/oder denjenigen,
die für bzw. neben dem Schädiger haften. Dies könnte z.B.
auch die Kfz-Haftpflichtversicherung, der gesetzliche Vertreter oder der
Arbeitgeber sein u.a.
01.04.2005
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