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Rückzahlung von Versicherungsleistungen
Sie sind zur Rückzahlung von Versicherungsleistungen verpflichtet, wenn
Ihre Versicherung Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten vorschießt und Sie
diese Kosten auf Grund einer erfolgreichen Prozessführung von der Gegenseite
oder vom Gericht erstattet bekommen.
Das gilt auch, wenn Sie - im Rahmen eines Straf- oder allgemeinen (nicht Verkehrs-)
Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens - Kosten aufgewendet haben und rechtskräftig
festgestellt wird, dass Sie die dem Verfahren zu Grunde liegende Tat vorsätzlich
begangen haben.
01.04.2005
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