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Reisekosten
Gehören zu Ihren persönlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der
Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Fallen nicht unter den Rechtsschutz.
Ausnahme: Reisekosten zu ausländischem Gericht werden übernommen,
wenn Ihr persönliches Erscheinen vorgeschrieben und zur Vermeidung von
Rechtsnachteilen erforderlich ist.
01.04.2005
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