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Rechtsschutzfall
Ihre Versicherung muss nur zahlen, wenn ein Rechtsschutz-Fall eingetreten ist.
Dabei wird zunächst geprüft, ob ein dieser in den versicherten
Zeitraum fällt. Der Rechtsschutz-Fall muss nach Abschluss des Rechtschutz-Vertrages
bzw. nach Ablauf der Wartezeit und vor Beendigung des Rechtschutz-Vertrages
eingetreten sein.
01.04.2005
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