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Korrespondenzanwalt
Ein Rechtsanwalt, der lediglich den (Schrift-)Verkehr zwischen Ihnen als Versichertem
und dem mit der Prozessführung beauftragten "zuständigen" Rechtsanwalt
führt. Er wird auch Verkehrsanwalt genannt. Kosten in Höhe der
einem Korrespondenzanwalt zustehenden Prozessgebühr (sog. Korrespondenzgebühr)
fallen neben den Kosten eines "zuständigen" für einen
im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmer ansässigen Rechtsanwalt
unter den Rechtsschutz, wenn Ihr Wohnsitz mehr als 100 km Luftlinie vom Ort
des zuständigen Gerichtes entfernt liegt.
01.04.2005
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