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Ablehnung des Rechtsschutzes
Wann kann ein Rechtsschutzfall abgelehnt werden?
a) Es handelt sich nicht um einen Rechtsschutzfall
Zwei Beispiele:
·
Eine versicherte Reparaturwerkstatt will Rechtsschutz für die Durchsetzung
eines an einem Kundenfahrzeug entstandenen Schadens geltend machen
·
Ein Selbstständiger verfügt nur über Berufs-Rechtsschutz, will
diesen aber auch für eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit seiner
Hausangestellten anwenden
b) Der Rechtsschutzfall ist vor Abschluss des Vertrages eingetreten
Beispiel:
Wenn Sie 4 Wochen nach Abschluss eines Rechtschutz-Vertrages einen Bußgeldbescheid
erhalten, in dem Ihnen eine vor Beginn des Rechtschutz-Vertrages begangene
Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird
c) Risikoausschluss
Beispiel: Kein Fall für den Rechtsschutz: Sie haben gegen das Halte-
oder Parkverbot verstoßen; bei Patentstreitigkeit gilt der Rechtsschutz
nicht
d) Als Versicherter haben Sie eine Obliegenheit (Verpflichtung) verletzt
Beispiel: Sie unterrichten absichtlich weder Ihre Rechtschutzversicherung
noch Ihren Anwalt über die relevanten Umstände eines Rechtsschutzfalles.
e) Beitragszahlungsverzug
Sie verlieren Ihren Rechtsschutz, wenn Sie nach Aufforderung Ihren Beitrag
nicht rechtzeitig gezahlt haben.
f) Rechtsschutz kann abgelehnt werden, wenn keine hinreichende Erfolgsaussicht
besteht, diesen durchzusetzen (§ 18, Abs. 1 b ARB2002). Oder wenn der
Kostenaufwand für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im groben
Missverhältnis zum angestrebten Erfolg (§ 18, Abs.1 a) steht. In
beiden Fällen können Sie eine Entscheidung über Ihr Rechtsschutz-Begehren
durch einen Schiedsgutachter verlangen.
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