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Wie versichere ich der Rechtsschutzversicherung meinen Lebenspartner
Sie können Ihren Lebenspartner über Ihre Rechtsschutzversicherung
mitversichern, indem Sie den Familien Tarif beantragen. Im Familien-Tarif
ist der
Lebenspartner gemäß § 15 (2) ARB 2004 beitragsfrei mitversichert.
Der Lebenspartner muss im Antrag wenn der Nachname abweichend ist, namentlich
aufgeführt
werden. Ehepartner mit gleichen Namen müssen nicht separat aufgeführt
werden.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Kinder des Lebenspartners.
Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006
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