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Streitbeginn vor Vertragsbeginn bei der Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzfälle, deren Ausgangspunkt vor Beginn des Vertrages oder
vor Ablauf der möglicherweise gültigen Wartezeit liegt, werden durch
die Versicherung nicht getragen, auch wenn der "offizielle" Streit
erst später ausbricht.
Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006 |