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zum online Vergleich für Ihre Rechtsschutzversicherung gleich hier
Kann ich
meinen Anwalt bei der Rechtsschutzversicherung frei wählen ?
Nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles können Sie sich selbst einen Rechtsanwalt
auswählen (freie Anwaltswahl). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen,
dass höchstens die gesetzliche Vergütung gemäß der Gebührenordnung
für Rechtsanwälte (BRAGO) über Ihre Rechtsschutzversicherung
gedeckt ist.
Ein Honorar aufgrund einer freien Vereinbarung trägt AdvoCard nur in
der Höhe, in der dem Rechtsanwalt eine Vergütung nach den gesetzlichen
Vorschriften zugestanden hätte. Ein darüber hinaus vereinbartes Honorar
wird somit nicht übernommen.
Wenn Sie keinen Rechtsanwalt kennen, hilft Ihnen die Anwaltshotline (nur bei
Kunden) einen entsprechenden Anwalt zu finden.
Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006
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