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Wer ist in der Rechtsschutzversicherung versichert?
Der Versicherungsschutz besteht sowohl für Ihren privaten als auch beruflichen
Bereich, sowie für Ihren ehelichen oder im Vertrag genannten, nicht ehelichen
Lebenspartner.
Mitversichert sind minderjährige und unverheiratete Kinder bis zur Vollendung
des 25. Lebensjahres. Der Versicherungsschutz besteht jedoch längstens
bis zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Kinder eine berufliche Tätigkeit ausüben
und hierfür leistungsbezogenes Entgelt beziehen. Wobei unter "berufliche
Tätigkeit" kein Ferienjob, sondern eine auf Dauer angelegte Tätigkeit
zu verstehen ist.
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Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006 |