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Wer sich im Falle eines drohenden Streits beraten lassen will und unter Umständen
einen Prozess führen muss, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Entweder man fragt telefonisch als auch schriftlich selber an, ob die Versicherung
die Deckung übernimmt. Oder man überlässt es dem Rechtsanwalt
die Deckungszusage bei dem Versicherungsunternehmen einzuholen.
Man sollte für das Erstgespräch mit dem Anwalt die Versicherungs-
Nr. notieren oder den Versicherungsschein mitnehmen.
Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006
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