| Praxisgebühr bei Makler24 |
Hier finden Sie Informationen zur Praxisgebühr und den aktuellen Tarif zur
Abdeckung von folgenden Leistungen:
Praxisgebühr, Arzneimittel, Zahnersatz uvm mehr
Informationen und zur Beitragsberechnung klicken Sie bitte hier 
Muss
ich auch bei Überweisungen die Praxisgebühr zahlen?
Nein. Die Praxisgebühr fällt nur einmal pro Vierteljahr an, egal, wie
oft Sie zum selben Arzt gehen. Bei jeder Überweisung, z.B. an Fachärzte
(z.B. Gynäkologe, Orthopäde, HNO-Arzt), fallen innerhalb des Vierteljahres
keine weiteren Praxisgebühren an. Was passiert mit dem Geld?
Die Praxisgebühr ist Teil des ärztlichen Honorars und wird von den
gesetzlichen Krankenkassen mit dem Arzthonorar verrechnet.
Sie ist ein Beitrag des Patienten zur Senkung der Krankenkassenbeiträge.
So bleibt unser Gesundheitssystem leistungsfähig und bezahlbar - eines der
besten der Welt.
Warum Praxisgebühr?
Deutschland verfügt über eines der besten Gesundheitssysteme weltweit.
Ein gerechtes Gesundheitssystem ist nicht selbstverständlich. Immer mehr älteren
Menschen stehen immer weniger Erwerbstätige und junge Menschen gegenüber.
Die Praxisgebühr ist Teil der großen Gesundheitsreform und trägt
dazu bei, Gesundheitskosten stabil zu halten und Kassenbeiträge zu senken.
Wann ist man von der Praxisgebühr befreit?
Als Kind/Jugendlicher bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
bei allen Vorsorgeuntersuchungen, z.B. Früherkennungsterminen, Schutzimpfungen
sowie zweimal jährlich bei Kontrollbesuchen beim Zahnarzt,
bei der Schwangerenvorsorge,
nach Überschreitung der Zuzahlungshöchstgrenze (2% der Bruttoeinnahmen,
1% bei chronisch Kranken).
Wer hat die Praxisgebühr entschieden?
Die Gesundheitsreform und damit auch die Praxisgebühr wurde von den Regierungsparteien
und der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag entschieden. Nur eine durchgreifende
Gesundheitsreform gibt auch in Zukunft jedem die Gewissheit, in Krankheit und
Not von der Solidargemeinschaft getragen zu werden.
Zahlt man bei jedem Arztbesuch Praxisgebühr?
Nein. Von 2004 an bezahlen Sie als gesetzlich Versicherte oder Versicherter
eine Praxisgebühr von jeweils 10 Euro pro Quartal bei erstmaliger Inanspruchnahme
eines Arztes oder Zahnarztes. Wenn Sie also im selben Quartal sowohl zum
Arzt als auch zum Zahnarzt gehen, zahlen Sie insgesamt 20 Euro Praxisgebühr.
Alle weiteren Untersuchungen innerhalb des Quartals sind wie bisher von der
Praxisgebühr befreit. Auch Vorsorgeuntersuchungen sind befreit. Sobald
Sie die Zuzahlungshöchstgrenze von 2% Ihrer Bruttoeinnahmen überschreiten,
entfallen alle weiteren Zuzahlungen. Bei chronisch Kranken sind dies lediglich
1%.
Was passiert mit dem Geld?
Die Praxisgebühr ist Teil des ärztlichen Honorars und wird von den
gesetzlichen Krankenkassen mit dem Arzthonorar verrechnet.
Sie ist ein Beitrag des Patienten zur Senkung der Krankenkassenbeiträge.
schließen Sie Ihre Lücken mit den neuen Tarif der Victoria Krankenversicherung:
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Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006
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