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    Muss ich auch bei Überweisungen die Praxisgebühr zahlen?
    Nein. Die Praxisgebühr fällt nur einmal pro Vierteljahr an, egal, wie oft Sie zum selben Arzt gehen. Bei jeder Überweisung, z.B. an Fachärzte (z.B. Gynäkologe, Orthopäde, HNO-Arzt), fallen innerhalb des Vierteljahres keine weiteren Praxisgebühren an. Was passiert mit dem Geld?
    Die Praxisgebühr ist Teil des ärztlichen Honorars und wird von den gesetzlichen Krankenkassen mit dem Arzthonorar verrechnet.
    Sie ist ein Beitrag des Patienten zur Senkung der Krankenkassenbeiträge. So bleibt unser Gesundheitssystem leistungsfähig und bezahlbar - eines der besten der Welt.

    Warum Praxisgebühr?
    Deutschland verfügt über eines der besten Gesundheitssysteme weltweit. Ein gerechtes Gesundheitssystem ist nicht selbstverständlich. Immer mehr älteren Menschen stehen immer weniger Erwerbstätige und junge Menschen gegenüber. Die Praxisgebühr ist Teil der großen Gesundheitsreform und trägt dazu bei, Gesundheitskosten stabil zu halten und Kassenbeiträge zu senken.

    Wann ist man von der Praxisgebühr befreit?
    Als Kind/Jugendlicher bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
    bei allen Vorsorgeuntersuchungen, z.B. Früherkennungsterminen, Schutzimpfungen sowie zweimal jährlich bei Kontrollbesuchen beim Zahnarzt,
    bei der Schwangerenvorsorge,
    nach Überschreitung der Zuzahlungshöchstgrenze (2% der Bruttoeinnahmen, 1% bei chronisch Kranken).

    Wer hat die Praxisgebühr entschieden?
    Die Gesundheitsreform und damit auch die Praxisgebühr wurde von den Regierungsparteien und der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag entschieden. Nur eine durchgreifende Gesundheitsreform gibt auch in Zukunft jedem die Gewissheit, in Krankheit und Not von der Solidargemeinschaft getragen zu werden.

    Zahlt man bei jedem Arztbesuch Praxisgebühr?
    Nein. Von 2004 an bezahlen Sie als gesetzlich Versicherte oder Versicherter eine Praxisgebühr von jeweils 10 Euro pro Quartal bei erstmaliger Inanspruchnahme eines Arztes oder Zahnarztes. Wenn Sie also im selben Quartal sowohl zum Arzt als auch zum Zahnarzt gehen, zahlen Sie insgesamt 20 Euro Praxisgebühr. Alle weiteren Untersuchungen innerhalb des Quartals sind wie bisher von der Praxisgebühr befreit. Auch Vorsorgeuntersuchungen sind befreit. Sobald Sie die Zuzahlungshöchstgrenze von 2% Ihrer Bruttoeinnahmen überschreiten, entfallen alle weiteren Zuzahlungen. Bei chronisch Kranken sind dies lediglich 1%.

    Was passiert mit dem Geld?
    Die Praxisgebühr ist Teil des ärztlichen Honorars und wird von den gesetzlichen Krankenkassen mit dem Arzthonorar verrechnet.
    Sie ist ein Beitrag des Patienten zur Senkung der Krankenkassenbeiträge.

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    Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006


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