| Pferdehaftpflicht
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Warum eine Pferdehaftpflicht ?
Die Pferdehaftpflicht ist die Versicherung aus der Haltung und Beaufsichtigung
von Pferden. Da auch Pferde einen beträchtlichen Schaden anrichten können,
für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder
Pferdehalter eine solche Versicherung besitzen.
Im Gegensatz zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden
aus, sondern der Pferdehalter haftet auch ohne eigenen Einfluß für
das Verhalten seines Pferdes.
Die wichtigste Bestimmung über die Schadenersatzpflicht regelt § 833
Satz1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die
Gesundheit eines Menschen verletzt oder ein Sache beschädigt, so ist derjenige,
welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen.
Die Haftung ist der Höhe nach im allgemeinen nicht begrenzt.
Es muß grundsätzlich der tatsächliche Schaden ersetzt werden
!
Beispiele aus der Schadenspraxis:
Ihr Pferd scheut und verletzt jemanden
Ihr Pferd schlägt aus und beschädigt die angemietete Pferdebox.
Ihr Pferd verletzt ein anderes Tier
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