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Widerruf
Gesetzlich festgelegtes Recht jedes Versicherungsnehmers, seine auf Abschluss
des für die Dauer von mehr als einem Jahr bestimmten Rechtschutz-Vertrages
gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen (Absendung beim VN)
ab Unterzeichnung schriftlich rückgängig zu machen. Dieses Widerrufsrecht, über
das der Versicherungsnehmer schriftlich zu belehren ist, besteht nicht für
Rechtschutz-Verträge, die für eine ausgeübte gewerbliche oder
selbstständige berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers bestimmt
sind.
Unterbleibt die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über sein Widerrufsrecht,
so erlischt dieses einen Monat nach der Zahlung des ersten Beitrages.
01.04.2005
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