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Vereins - Rechtsschutz
Rechtschutz für eingetragene Vereine, deren Zweck weder auf einen eigenen
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher
Interessen seiner Mitglieder gerichtet ist. Bietet dem Verein Arbeits-Rechtschutz.
Außerdem erhalten der Verein sowie seine gesetzlichen Vertreter, Angestellten
und Mitglieder (im Rahmen der Wahrnehmung von
satzungsgemäßen Vereinsaufgaben) Allgemeinen Schadenersatz-Rechtschutz,
Allgemeinen Straf-Rechtschutz, Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten- Rechtschutz,
Disziplinar- und Standes-Rechtschutz sowie Sozialgerichts-Rechtschutz.
Der Vereins-Rechtschutz enthält nicht Verkehrs-Rechtschutz sowie Wohnungs-
und Grundstücks-Rechtschutz.
01.04.2005
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